AZ-Controll – Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die EU-Staaten müssen Arbeitgeber verpflichten, jede Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter zu erfassen.
AZ-Controll ist ein Arbeitszeiterfassungsprogramm, welches alle Forderungen der neuen Verpflichtung erfüllt.

RATGEBER - ARBEITSZEITERFASSUNG

Zeiterfassungs­pflicht 2026

Müssen Betriebe die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen? Was heute schon gilt, was 2026 geplant ist – und wie Sie die Pflicht ohne Aufwand erfüllen.

KURZ GESAGT

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht in Deutschland **bereits heute** – seit dem EuGH-Urteil 2019 und dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts 2022. Derzeit dürfen Betriebe **digital oder auf Papier** erfassen. Ein Gesetzentwurf will die **elektronische** Erfassung verbindlich machen; er ist aber noch nicht beschlossen. Wer jetzt ein sauberes System einführt, ist auf beide Fälle vorbereitet.

Ratgeber · Arbeitszeiterfassung

Zeiterfassungs­pflicht 2026

Müssen Betriebe die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen? Was heute schon gilt, was 2026 geplant ist – und wie Sie die Pflicht ohne Aufwand erfüllen.

Kurz gesagt

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht in Deutschland bereits heute – seit dem EuGH-Urteil 2019 und dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts 2022. Derzeit dürfen Betriebe digital oder auf Papier erfassen. Ein Gesetzentwurf will die elektronische Erfassung verbindlich machen; er ist aber noch nicht beschlossen. Wer jetzt ein sauberes System einführt, ist auf beide Fälle vorbereitet.

Der Weg zur Pflicht

Wie es zur Erfassungspflicht kam

2019EuGH

Das EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass Arbeitgeber ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einrichten müssen – zum Schutz der Arbeitnehmerrechte.

2022BAG

Bundesarbeitsgericht bestätigt

Das BAG stellt klar: Die Pflicht gilt in Deutschland schon jetzt – abgeleitet aus § 3 Arbeitsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen.

HeuteGeltend

Erfassungspflicht ist in Kraft

Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit dokumentieren – auch im Homeoffice. Die Form ist derzeit frei: digital oder analog. Die praktische Erfassung darf an die Mitarbeiter delegiert werden.

2026Geplant

Gesetzentwurf zur elektronischen Erfassung

Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (Stand Mitte 2026) will die elektronische Erfassung verbindlich machen und im Arbeitszeitgesetz verankern – mit gestaffelten Übergangsfristen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Klartext

Was gilt – und was kommt

Gilt heute

Pflicht ist bereits da

  • Arbeitszeit muss erfasst werden: Beginn, Ende, Dauer, Pausen
  • Gilt für alle Betriebe – unabhängig von der Größe
  • Auch im Homeoffice und mobilen Arbeiten
  • Digital oder auf Papier ist aktuell zulässig
  • Verantwortlich ist der Arbeitgeber
Geplant 2026

Das soll sich ändern

  • Elektronische Erfassung soll verbindlich werden
  • Verankerung direkt im Arbeitszeitgesetz
  • Gestaffelte Übergangsfristen je Betriebsgröße
  • Mögliche Ausnahme für leitende Angestellte
  • Papierlisten würden dann nicht mehr genügen

Stand des Verfahrens: Referentenentwurf, noch kein beschlossenes Gesetz. Details können sich ändern.

Wichtig zu wissen

Fristen & Konsequenzen

Beginn · Ende · Dauer
müssen dokumentiert werden – inklusive Pausen und Überstunden.
mind. 2 Jahre
sollten die Aufzeichnungen aufbewahrt werden, um Nachweispflichten zu erfüllen.
bis 30.000 €
Bußgeld sieht der Entwurf bei Verstößen vor; schon heute drohen Bußgelder nach dem Arbeitszeitgesetz.

Mit AZ-Controll sind Sie auf der sicheren Seite

AZ-Controll erfasst Arbeitszeiten objektiv und lückenlos – genau so, wie es Gerichte und Gesetzentwurf verlangen. Bewährt seit 1996, ohne monatliche Gebühren.

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Häufige Fragen

Zeiterfassungspflicht – kurz erklärt

Ist Arbeitszeiterfassung schon jetzt Pflicht?

Ja. Seit dem BAG-Beschluss von 2022 sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen – abgeleitet aus dem Arbeitsschutzgesetz. Das gilt unabhängig davon, ob das neue Gesetz schon in Kraft ist.

Muss ich elektronisch erfassen oder reicht Papier?

Aktuell ist beides zulässig – digital oder auf Papier. Der geplante Gesetzentwurf 2026 will die elektronische Erfassung jedoch verbindlich machen. Wer heute schon elektronisch erfasst, muss später nichts umstellen.

Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?

Ja. Die bestehende Pflicht gilt für alle Betriebe unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Der Gesetzentwurf sieht lediglich gestaffelte Übergangsfristen und mögliche Erleichterungen vor – aber keine generelle Ausnahme für Kleinbetriebe.

Was passiert bei Verstößen?

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können bereits heute mit Bußgeldern geahndet werden. Der Gesetzentwurf sieht künftig Bußgelder von bis zu 30.000 Euro vor. Die genaue Staffelung steht noch nicht fest.

Wie lange muss ich die Aufzeichnungen aufbewahren?

Die Aufzeichnungen sollten mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden, um arbeitsrechtliche Nachweispflichten zu erfüllen. Ein System wie AZ-Controll archiviert das automatisch.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand von September 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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